Das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen „binnenwärts der Grenze der Seefahrt“) teilzunehmen.
Das in Deutschland erworbene UKW-Sprechfunkzeugniss für den Binnenfunk (UBI) ist in allen Ländern die der regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk beigetreten sind gültig. Diese sind unter anderem: Belgien, Bulgarien, Bundesrepublik Jugoslawien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxmburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn.
Das UBI ist nicht für den Seefunk zulässig. (Zonen beachten)
Zusammenfassung UKW-Sprechfunkzeugnisse für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- Amtliche oder amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
- International und unbefristet gültig.
- Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
- Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.
- Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen: wesentliche Merkmale, Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, Funkstellen, Frequenzen und ihre Nutzung, Automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS), Bestimmungen bzw. Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.
- In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantwortung von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
- Für Inhaber des SRC oder LRC sind die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
150,00 € zzgl. Prüfungsgebühren