UBI SRC FUNK
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Die Funkschule Barssel

bietet Vorbereitungskurse zur Erlangung der UKW-Sprechfunkzeugnisse UBI & SRC und Trainings im Bereich der nautischen Navigation an. Hierbei unterstützen wir nicht nur Sportbootführerschein-Anwärter sondern auch „alte Seebären“ bei der Auffrischung Ihrer Kenntnisse.

Ebenso unsere gefragten Skipper-Trainings unterstützen den Schiffsführer beim Überführen eines neuen Bootes und oder beim alltäglichen Umgang mit einem bereits vorhandenen Boot. Auch die Auffrischung aller Manöver wie „Person über Bord“, „Wenden auf engem Raum“, „kursgerechtes Aufstoppen“, etc. gehören zu unseren Trainingseinheiten.

Unser Teilnehmer der Funkkurse starten immer mit der selben Frage:

„Ist Funk an Bord sinnvoll oder nicht?“

Funk an Bord kann Leben retten und uns in Notfällen helfen, wenn kein Telefon mehr zur Verfügung steht. Doch auch um die Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten, ist Bordfunk eine wichtige Ausrüstungsergänzung. So können wir den Schleusenfunk nutzen, um uns vor Schleusen über Funk anzumelden. Vor jeder Schleuse weisen uns Gebotszeichen darauf hin, Sprechfunk über einen angegebenen Kanal zu benutzen. So kündigen wir uns seemännisch rechtzeitig beim Schleusenpersonal an und Schleusenwärter halten in der Regel viel von dieser Art der Anmeldung.

Informieren Sie sich auf unserer Seite und nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns drauf!

UBI SRC FUNK

Unsere Empfehlung: Kombi-Kurs UBI & SRC

Die Funkzeugnisse sind modular aufgebaut, somit ist Basis der Funkzeugnisse das SRC. Der Teilnehmer ist bereits im Lernmodus und kann mit geringem Aufwand auch den weiteren Teil erlernen und bestehen.

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Torben Park

Torben Park

Inhaber

„Funk an Bord, kann im Notfall Leben retten! “

Ihr Sonntags-Bootsausflug wird durch einen plötzlichen Wassereinbruch unterbrochen. Sie sind jetzt in einer Notlage und benötigen dringend Hilfe.

Vor Ihnen fahren andere Sportboote, welche sicherlich helfen würden. Nur Sie kennen Niemanden davon und haben somit auch keine Mobilfunknummer. Sicherlich können Sie mit Ihrem Handy den lokalen Notruf wählen, wobei Ihnen hier sicherlich geholfen wird.Die Leitstelle wird Ihren Notruf weiterleiten und Hilfskräfte mobilisieren. Sie verlieren wichtige Zeit!

Mit Funk an Bord hätten aller Voraussicht nach, einige der umliegenden Boote und Schiffe Ihren Notruf gehört und wären zur Hilfe geeilt. Sie brauchen keine Rufnummern! Zudem wurde Ihre Position per DSC automatisch übermittelt.

Warum Funkschule Barssel?

Lernen in Gruppen

Miteinander und Voneinander

Das Lernen in Gruppen macht Spaß und ist effektiv.

Lernen durch Sprechen

Praxisnahe Gespräche führen

Funksprüche absetzen und beantworten. Teilnehmer funken untereinander.

Lernen durch Zuhören

Laufenden Funkverkehr verfolgen

Teilnehmern beim Absetzen und Beantworten von Funksprüchen zuhören.

Lernen an realen Geräten

Praxisunterricht an modernen Geräte 

Praxis an gängigen ICOM Funkgeräten der neuesten Generation.

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Preise

UBI SRC FUNK

Kombi UBI/SRC

Vorbereitungskurs zur Erlangung der UKW Sprechfunkzeugnisse UBI & SRC.

Dauer: ca. 8 Abende/2 Std.

300,- €

pro Person

zzgl. Prüfungsgebühren und oder anderen

Nebenkosten wie. z.B. Passbilder

SRC

UBI

Vorbereitungskurs zur Erlangung des UKW Sprechfunkzeugnis UBI.

Dauer: ca. 4 Abende/2 Std.

225,- €

pro Person

zzgl. Prüfungsgebühren und oder anderen

Nebenkosten wie. z.B. Passbilder

SRC

Vorbereitungskurs zur Erlangung des UKW Sprechfunkzeugnis SRC.

Dauer: ca. 5 Abende/2 Std.

150,- €

pro Person

zzgl. Prüfungsgebühren und oder anderen

Nebenkosten wie. z.B. Passbilder

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UKW-Sprech­funk­zeug­nis für den Bin­nen­schiff­fahrts­funk (UBI)

Wann benötige ich das UBI Sprechfunkzeugnis?

Wenn ein Sport­boot mit ei­ner UKW-Funk­an­la­ge aus­ge­rüs­tet ist, muss min­des­tens eine Per­son an Bord über das UKW Sprechfunkzeugnis UBI ver­fü­gen. Die­se Per­son muss die UKW-Funk­an­la­ge be­die­nen oder die Be­die­nung durch eine an­de­re Per­son be­auf­sich­ti­gen.

War­um muss eine Per­son über das UBI ver­fü­gen, wenn auf ei­nem Boot eine UKW-Funk­an­la­ge ein­ge­baut ist? Die Grund­la­ge dazu le­gen zwei Vor­schrif­ten aus der Bin­nen­schiff­fahrts­stra­ßen-Ord­nung (BinSchS­trO) und der Bin­nen­schif­f­fahrt-Sprech­funk­ver­ord­nung (BinSchSprFunkV):

• Die Bin­nen­schiff­fahrts­stra­ßen-Ord­nung schreibt vor, dass sich je­des Fahr­zeug, das mit ei­ner Sprech­funk­an­la­ge aus­ge­rüs­tet ist, „vor der Ein­fahrt in un­über­sicht­li­che Stre­cken, Fahr­was­seren­gen oder Brü­cken­öff­nun­gen“ per UKW-Funk mel­den muss.

• Die Bin­nen­schif­f­fahrt-Sprech­funk­ver­ord­nung schreibt vor, dass zur Nut­zung ei­ner UKW-Sprech­funk­an­la­ge die fürs Fun­ken ver­ant­wort­li­che Per­son (dies muss nicht der Schiffs­füh­rer sein) über das UBI ver­fü­gen muss.

Somit ist man ge­zwun­gen, die UKW-Funk­an­la­ge auf dem Boot zu nut­zen. Um aber die Funk­an­la­ge nut­zen zu dür­fen, be­nö­tigt man das Sprechfunkzeugnis UBI.

Ist also ein Boot mit ei­ner UKW-Funk­an­la­ge aus­ge­rüs­tet, wird das UKW Sprechfunkzeugnis UBI benötigt.

 

Gel­tungs­be­reich

Das UBI ist vor­ge­schrie­ben für Schif­fe mit UKW-Funk­an­la­ge auf der Do­nau, dem Rhein, der Elbe und al­len wei­te­ren Bin­nen­was­ser­stra­ßen Deutsch­lands.

Der Mün­dungs­be­reich der Flüs­se in die Nord und Ost­see ge­hört be­reits nicht mehr zum Bin­nen­funk­be­reich, son­dern zum Be­reich des mo­bi­len See­funk­diens­tes. In­ner­halb die­ser Zone (sog. Zo­nen 1 & 2 nach der Bin­nen­schif­f­fahrts­un­ter­su­chungs­ord­nung) darf man mit dem UBI am See­funk­dienst (ohne DSC) teil­neh­men. Au­ßer­halb der Mün­dung see­wärts ist das Be­schränkt Gül­ti­ge Funk­be­triebs­zeug­nis (SRC) vor­ge­schrie­ben und die Funk­an­la­ge muss vom ATIS-Bin­nen­funk­mo­dus in den DSC-See­funk­mo­dus um­ge­schal­tet wer­den.

Die Prü­fung zum UKW-Sprech­funk­zeug­nis für den Bin­nen­schiff­fahrts­funk (UBI)

Die Prü­fung be­steht aus ei­nem theo­re­ti­schen Teil (Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen) und ei­nem prak­ti­schen Teil (Text­auf­nah­me, Text­ab­ga­be, Be­die­nung des Funk­ge­räts). Um zur Prü­fung zum UBI zu­ge­las­sen zu wer­den, müs­sen Sie min­des­tens 15 Jah­re alt sein.

Informationen zur Prüfung

Anzahl Fragebögen Gesamt:

Anzahl Fragen Gesamt:

Anzahl Fragen je Fragebogen:

zu beantwortende Fragebögen:

Zeit für die theoretische Prüfung:

Zeit für die praktische Prüfung:

max. erreichbare Punkte:

Punkte zum Bestehen der Prüfung:

12 Fragebögen

130 Fragen

24 Fragen

1 Fragebogen mit 24 Fragen

60 Minuten

20-30 Minuten

22 Punkt

17-22 Punkte

Das UBI gilt in Deutschland nicht nur auf den Binnenschifffahrtsstraßen, sondern es berechtigt auch zur Teilnahme am UKW-See-Sprechfunk in den Zonen 1 bis 2 (3 sm und 6 sm).

Eine Besonderheit der Niederlande: Auf dem Ijsselmeer und auf dem niederländischen Wattenmeer wird das UBI, nicht der SRC verlangt.

Im Binnenschifffahrtsfunk gelten die Vorschriften des Seefunks. Wer das UBI macht, muss auch die Regeln des Seefunks kennen und eine UBI-Vollprüfung ablegen. Wer die SRC-Prüfung schon bestanden hat, macht nur eine stark verkürzte Ergänzungsprüfung. Im theoretischen Teil gibt es nur 10 statt 22 Fragen, im praktischen Teil werden die beim SRC bereits geprüften Teile nicht mehr abgefragt.

Sie können ein Stück Sicherheit verschenken!

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Be­schränkt Gül­ti­ges Funk­be­triebs­zeug­nis: Short Ran­ge Cer­ti­fi­ca­te (SRC)

Wann ist das SRC vor­ge­schrie­ben?

Wenn ein Sport­boot mit ei­ner UKW-Funk­an­la­ge aus­ge­rüs­tet ist, und man im Be­reich des Mo­bi­len See­funk­diens­tes fährt, muss der Schiffs­füh­rer ge­mäß der Sport­see­schif­fer­schein­ver­ord­nung (Sport­See­SchiffV), § 1.7 über das SRC ver­fü­gen. Der Schiffs­füh­rer muss die Funk­an­la­ge be­die­nen oder die Be­die­nung durch eine an­de­re Per­son be­auf­sich­ti­gen. Die UKW-Funk­an­la­ge muss im Diens­te der Si­cher­heit in der Schif­f­fahrt bei je­der Fahrt be­nutzt wer­den.

Gel­tungs­be­reich

Das SRC ist vor­ge­schrie­ben in den Küs­ten­ge­wäs­sern und auf ho­her See, wenn das Schiff über eine fest ver­bau­te UKW-Funk­an­la­ge ver­fügt, die zur Teil­nah­me am UKW-See­funk­dienst aus­ge­rüs­tet ist.

Auch im Mün­dungs­be­reich der Flüs­se in die Nord­see und in die Ost­see (sog. Zo­nen 1 & 2 nach der Bin­nen­schif­f­fahrts­un­ter­su­chungs­ord­nung) kom­mu­ni­zie­ren Schif­fe über den mo­bi­len See­funk­dienst. Wei­ter land­ein­wärts ist auf Flüs­sen und Seen in Deutsch­land das UWK-Sprech­funk­zeug­nis für den Bin­nen­schiff­fahrts­funk (UBI) vor­ge­schrie­ben, wenn eine ent­spre­chen­de UKW-Funk­an­la­ge fest an Bord ver­baut ist. Auf Bin­nen­ge­wäs­sern muss die Funk­an­la­ge vom DSC-See­funk­mo­dus in den ATIS-Bin­nen­funk­mo­dus um­ge­schal­tet wer­den.

Die Prü­fung zum Be­schränkt Gül­ti­gen Funk­be­triebs­zeug­nis (SRC)

Die Prü­fung zum SRC be­steht aus ei­ner theo­re­ti­schen und ei­ner prak­ti­schen Prü­fung, die am glei­chen Tag statt­fin­den. Die fol­gen­den Prü­fungs­in­hal­te er­war­ten Sie:

1) Mul­ti­ple-Choice-Theo­rie­prü­fung.

2) Dik­tat ei­nes eng­li­schen See­funktex­tes, der schrift­lich auf Deutsch über­setzt wer­den muss.

3) Schrift­li­che Über­set­zung ei­nes See­funktex­tes von Deutsch auf Eng­lisch.

4) Ein­stel­len und Be­die­nung des Funk­ge­räts und Ab­wick­lung von Funk­ver­kehr.

Um zur Prü­fung zum SRC zu­ge­las­sen zu wer­den, müs­sen Sie min­des­tens 15 Jah­re alt sein.

SRC

Informationen zur Prüfung

Anzahl Fragebögen Gesamt:

Anzahl Fragen Gesamt:

Anzahl Fragen je Fragebogen:

zu beantwortende Fragebögen:

Zeit für die theoretische Prüfung:

Zeit für die praktische Prüfung:

max. erreichbare Punkte:

Punkte zum Bestehen der Prüfung:

Dikat (mit Übersetzungen):

12 Fragebögen

180 Fragen

22 Fragen

1 Fragebogen mit 22 Fragen

30 Minuten

20-30 Minuten

24 Punkte

19-24 Punkte

1 Diktat a 15 Minuten

Das UKW-Sprechfunkzeugnis SRC berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk (UBI)